Briefwahl – immer eine gute Wahl
Bis zum 24.05.2018, 18.00 Uhr, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen und zwar schriftlich, über das Online-Formular des Amtes (Link) oder mündlich (nicht telefonisch) im Wahlbüro des Amtes. Wer seine Briefwahlunterlagen gegen die Vorlage seiner Wahlbenachrichtigung persönlich beim Amt abholt, kann dort auch sofort wählen.
Neben den Stimmzetteln erhalten Sie eine Anleitung, wie die Wahlunterlagen auszufüllen und einzusenden sind. Diese müssen dann bis zum Wahltag um 18.00 Uhr bei den zuständigen Wahlleitern eingegangen sein, ansonsten zählt Ihre „Briefstimme“ nicht mehr.
Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – am Wahltag doch nicht mehr verhindert sind, können Sie mit den Briefwahlunterlagen und Ihrem Personalausweis auch direkt in Ihrem Wahllokal die Wahl vornehmen.
Fazit: Briefwahl – Eine gute Option für alle Fälle!
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