Briefwahl – Wie geht das?
Bis zum zweiten Tag vor der Wahl ko?nnen Sie Briefwahlunterlagen beantragen und zwar schriftlich, per e-mail ( E-Mail senden) oder mu?ndlich (nicht telefonisch!) im Wahlbu?ro des Amtes. Neben den Stimmzetteln erhalten Sie eine Anleitung, wie die Wahlunterlagen auszufu?llen und einzusenden sind. Diese mu?ssen dann bis zum Wahltag um 18.00 Uhr bei den zusta?ndigen Wahlleitern eingegangen sein, ansonsten za?hlt Ihre „Briefstimme“ nicht mehr.
Wenn Sie – aus welchen Gru?nden auch immer – am Wahltag doch nicht mehr verhindert sind, ko?nnen Sie mit den Briefwahlunterlagen (einschließlich der Stimmzettel!) auch direkt in Ihrem Wahllokal die Wahl vornehmen.
Fazit: Briefwahl – so kann jeder wa?hlen!
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