Erholungsregion Schenkenländchen –
Der Fremdenverkehrsbeitrag als kommunales Instrument zur Finanzierung von Qualitätsverbesserungen (2011 – 2013)
Fremdenverkehrsbeitrag (FVB)
• Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von allen selbsta?ndig ta?tigen, natu?rlichen und juristischen Personen, …, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfu?r ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde. Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde fu?r die Fo?rderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen.
• Der Fremdenverkehrsbeitrag hat das Ziel, die Kosten bestimmter sta?dtischer Aufwendungen auf den Personenkreis umzulegen, der aus dem Fremdenverkehr auch Vorteile ziehen kann und ist somit Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wa?ren in vielen Gemeinden kommunale Aktivita?ten zur Fo?rderung des Fremdenverkehrs nicht mo?glich.
(Wikipedia, 14,02.2011)
Die Initiative der Regional-AG zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages wurde 2013 im Amtsausschuss mehrheitlich abglehnt. Zuvor hatte eine ungeeignete Porbeabfrage des Amtes bei touristischen Akteuren großen Unmaut ausgelöst.
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