Was passiert, wenn gewählte Personen das Amt nicht wahrnehmen können?

‚Lehnen gewählte Bewerber/-innen die Wahl ab, sterben sie oder verlieren aus anderen Gründen ihren Sitz, so geht der Platz auf eine Ersatzperson über. Ist für eine Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe im Wahlgebiet keine Ersatzperson mehr vorhanden, so bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. (…)

Die gesetzliche Mitgliederzahl der jeweiligen Vertretung vermindert sich für die Wahlperiode entsprechend.‘

(Quelle: https://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/hingehen-oder-nicht/kommunalwahlen/fragen-und-antworten-zur-kommunalwahl, 22.05.2019)

 

Dies ist in Groß Köris bespielsweise bei der Kommunalwahl 2014 geschehen. Marco Kehling hatte sich sowohl als Bürgermeister als auch als Gemeindeverteter auf der CDU-Liste für ein Mandat beworben. Für beide Posten hatte er sehr viele Stimmen bekommen. Nach Feststellung des Wahlergebnisses hat er sich dazu entschieden, die Wahl zum Gemeindeverteter abzulehnen und die Wahl zum Bürgermeister anzunehmen.

Da die CDU keine Ersatzperson mehr auf der Liste hatte, verfiel der 4. Sitz für die CDU und somit auch ein Sitz für die Gemeindevertretung. Der Gemeinderat Groß Köris ging somit 2014 mit nur 11 anstelle von 12 Gemeindevertretern an den Start.

 

So wurde die Besetzung des Gemeinderates 2014 in Groß Köris ermittelt: Sitzverteilung 2014

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